Bürgerbudget
Bürgerbudget 2024
Warum gibt es das Bürgerbudget in Utting am Ammersee?
Mit dem Bürgerhaushalt sollen die Uttinger Bürgerinnen und Bürger an der Planung von öffentlichen Ausgaben gezielt beteiligt werden. Die Bürgerbeteiligung und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gemeinde soll dadurch gestärkt werden. Der Gemeinderat hat deshalb am 29.04.2021 die Einführung eines Bürgerbudgets in Utting am Ammersee beschlossen. Ziel ist es, die vielen guten Ideen aus der Bevölkerung zu sammeln und aus diesem Ideenpool Verbesserungen für unsere Gemeinde umzusetzen. Alles rund um das Thema Bürgerhaushalt in Deutschland und die Erfahrungen von anderen Kommunen finden Sie auf dem Informationsportal der Bundeszentrale für politische Bildung.
Weitere Infos erhalten Sie unter Satzung zum Bürgerbudget Utting. Machen Sie mit!
Ihr Bürgermeister Florian Hoffmann
Projektvorschläge können entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung Utting in der Eduard-Thöny-Straße 1, 86919 Utting am Ammersee oder per E-Mail an buergerbudget@utting.de eingereicht werden:
Wie viel Geld steht im Bürgerbudget zur Verfügung?
Der Gemeinderat beschließt über die Höhe des Budgets jährlich im Zuge der Haushalts- und Finanzplanung. In diesem Jahr stehen insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung.
Wer hat ein Vorschlagsrecht für Projekte?
Jeder Uttinger und jede Uttingerin ab 14 Jahren, aber auch ortseigene Gruppierungen, Vereine, Institutionen oder Nachbarschaften können Projektvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Utting, Eduard-Thöny- Straße 1, 86919 Utting am Ammersee oder per E-Mail an buergerbudget@utting.de einreichen. Auf dem Vorschlag sind der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben.
Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projektvorschläge bewertet?
Projektvorschläge sind nur zulässig, wenn
a) sie innerhalb der Einreichungsfrist eingegangen sind.
b) der oder die Einreicher/-in zur Einreichung berechtigt ist.
c) er dem Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Gemeinde Utting zugeordnet ist.
d) er keine direkte Wirtschaftsförderung oder Zuwendung für private Zwecke darstellt.
e) das Projekt der Allgemeinheit frei zugänglich ist und nicht einer geschlossenen Gruppe zur Verfügung steht.
f) das Projekt einen nachhaltigen, sozialen und oder gemeinschaftlichen Zweck dient.
g) die Umsetzung nicht bereits durch Gemeinderatsbeschluss beschlossen wurde.
h) ein bereits gefasster Beschluss des Gemeinderates dem Projekt entgegensteht.
i) das Projekt durch die Einreichende oder den Einreichenden umgesetzt, erhalten und gepflegt werden kann. Hierzu kann ein Zeitraum durch den Gemeinderat vorgegeben werden.
j) sie einen gemeindlichen Zuschuss von 5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro) je Einzelprojekt nicht überschreitet.
Der oder die Einreicher/-in soll eine schlüssige Kostenkalkulation dem Antrag beifügen, aus welchem auch die Folgekosten der nächsten drei Jahre hervorgeht. Im Einzelfall kann der Gemeinderat auch Abweichungen zu den oben genannten Kriterien zulassen.
Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerbudget:
1. Bürgermeister Florian Hoffmann
2. Bürgermeister Patrick Schneider
GAL: Jennifer Süßmann
CSU: Simon Hafner
LW: Martin Reinhardt
SPD: Florian Hansch